Antrag zur Bebauung Stauferpark

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung legt vor dem Beschluss zum derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren Stauferpark („Kleemann“) ein Lärmgutachten vor, aus dem sich die Bebauungsmöglichkeiten südlich des Kleemann-Geländes ergeben (Abstände in Metern) für:
  2. a) nicht störendes Gewerbe / Gewerbegebiet GE,
  3. b) Allgemeines Wohngebiet WA,
  4. c) Reines Wohngebiet WR.

 

  1. Aufgrund der nach Ziffer 1 ermittelten Grenzen zur Lärmeinwirkung, wird unverzüglich ein Nutzungskonzept für die Fläche des Stauferparks zwischen der Firma Kleemann und dem Baugebiet Stauferpark-Süd entwickelt. Dazu gehören u. a.

– die Darstellung der baulichen Entwicklungsmöglichkeiten,

– die Verkehrserschließung,

– die konzeptionelle Erarbeitung zum Anschluss an den ÖPNV,

– Vorschläge zur Nahversorgung,

– Planungsziele der Wärmeversorgung.

 

  1. Auf der Basis des grundlegenden Konzeptes nach Ziffer 2 werden die erforderlichen Bebauungspläne ins Verfahren gebracht.

 

  1. Parallel zur Bebauungsplanung lässt die Verwaltung eine ggfs. erforderliche Erschließungsstraße konzipieren und so frühzeitig fertig stellen, dass mit Beginn von Erschließungs- und Baumaßnahmen alle notwendigen äVerkehre über diese Straße abgewickelt werden können und eine Beeinträchtigung bestehender Baugebiete (Galgenberg) ausgeschlossen ist.

 

Begründung:

 

  1. Der derzeit laufende Bebauungsplan hat in seinen Vorgaben Auswirkungen auf die weiteren baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stauferpark.

 

  1. Der gesamte Stauferpark bis zum Galgenberg ist in der Regionalplanung als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Entsprechen wurde der Flächennutzungsplan entwickelt. Die Stadt benötigt dringend Bauflächen, die an anderer Stelle nicht oder nur sehr eingeschränkt bereit gestellt werden können.

 

  1. Die hier angesprochene Fläche ist noch bis Mitte der 20er Jahre an einen Golfclub verpachtet. Die Erfahrungen bei Bebauungsplänen an anderer Stelle der Stadt zeigen, dass belastbare Bebauungspläne bis zu ihrer Umsetzng teilweise bis zu 10 Jahre benötigen. Darübe hinaus ist grundsätzlich denkbar, dass das dortige Gelände der Stadt schon vor dem Ende des Pachvertrags zur Verfügung steht.

 

  1. Die derzeitige Verkehrssituation zu Zeiten der Verkehrsspitzen im Bereich Galgenberg ebenso wie über die Manfred-Wörner-Straße / Roßbachstraße lässt eine Erschließung und Bebauung des Gebiets über die vorhandene Infrastruktur nicht möglich erscheinen.

 

Freie Wähler Göppingen (FWG)