Die Zweitwohnungsssteuer

Die Zweitwohnungsteuer…

… gibt es in Göppingen seit fünf Jahren.  Niemand mit Erstwohnsitz in Göppingen zahlt sie hier. Wer in Göppingen eine Zweitwohnung bewohnt, wird mit 5% der Jahreskaltmiete veranlagt; also für eine Zweitwohnung jährlich ca. 100 – 200 Euro.

Viele Städte verfahren so.

Erhebt Göppingen keine Zweitwohnung-steuer, meldet sich – beispielsweise – ein Student hier ab und mit Erstwohnsitz in der Stadt seiner Hochschule an. So spart er dort Zweitwohnungsteuer – und Göppingen verliert in jedem dieser Fälle ca. 1.500 Euro/Jahr Finanzzuweisungen.

Nach Einführung der Zweitwohnungsteuer in Göppingen haben 177 Personen den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz umgemeldet. Damit erhält die Stadt  250.000 Euro zusätzlich im Finanzaus-gleich aus der Einkommensteuer. Jedes Jahr! Und jedes Jahr melden jetzt Bürger Göppingen lieber als Erstwohnsitz als zum Zweitwohnsitz. Wie viele das sind, weiß niemand. Aber insgesamt kamen und kommen jedes Jahr ein paar 100.000 Euro hier bei uns an, die sonst andere Städte erhalten würden.

So einfach ist das. So einfach bekommen wir gerade heute dringend benötigte Finanzmittel in die Stadtkasse.

Teile des Gemeinderats wollen die Zweit-wohnungsteuer abschaffen. Sollen für einen ausgeglichenen Haushalt lieber Leistungen der Stadt wegfallen? Kein guter Weg!

Wir werden in jedem Fall über die Entwicklung berichten.

PS: Die Zweitwohnungsteuer selbst bringt der Stadt – bei Kosten von ca. 25.000 Euro für die Erhebung – gerade mal rund 30.000 Euro/Jahr. Darauf aber kam und kommt es uns nicht an. Wir wollten die 200.000 bis 300.000 Euro Finanz-zuweisungen im Jahr für Göppingen. Die haben wir. Hoffentlich auch weiterhin!

Feifel.

 


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